Das neue Rundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben Dezember 2021
Liebe Leserinnen und Leser,
ein erneut für uns alle schwieriges Jahr 2021 neigt sich dem Ende entgegen. Die vage Hoffnung am Ende des letztens Jahres, dass durch den Einsatz von Impfstoffen die COVID-19-Pandemie zumindest auf Sicht von 9 bis 12 Monaten ihr Ende finden würde, hat sich leider nicht erfüllt. Nach wie vor ist der Weg aus der Krise nicht klar und erkennbar, da das Auftreten immer neuer Virusvarianten die bisherigen Erfolge schnell zunichte machte.
Wie gut unsere neue Regierung im Krisenmanagement ist, muss sie schnell beweisen. Nicht nur COVID sondern auch die Klimakrise, die Migration, internationale Konflikte, die Staatsschuldenkrise und die Finanzierung der zuletzt exorbitanten Staatsausgaben – um nur einige Themen herauszugreifen – müssen bewältigt werden und bei all diesen Problemen darf der gesellschaftliche Zusammenhalt und demokratische Grundkonsens nicht vergessen werden. Wahrlich keine leichten Aufgaben!
Wir als WirtschaftsTreuhand-Gruppe blicken trotzdem zuversichtlich in das Jahr 2022 da der Koalitionsvertrag aus steuerlicher Sicht zumindest keine für die Steuerzahler*innen offensichtlich belastenden Sachverhalte enthält und freuen uns darauf, Sie bei den anstehenden Aufgaben begleiten und unterstützen zu dürfen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine gesegnete Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr 2022.
Bleiben Sie gesund.
Dr. Werner Kleinle
Geschäftsführender Gesellschafter
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
ÜBERSICHT DER THEMEN
Mandantenrundschreiben Dezember 2021:
Für alle Steuerpflichtigen
- Endlich geklärt: Beginn und Ende de Kindergeldanspruchs bei einem Studium
- Steuernachzahlungen und -erstattungen: Finanzämter setzen vorerst keine Zinsen mehr fest
- Veräußerung eines Mobilheims (wohl) kein privates Veräußerungsgeschäft
Für Unternehmer
- Künstlersozialabgabe: Abgabesatz bleibt auch in 2022 bei 4,2 %
- Unleserliches Fahrtenbuch nicht durch nachträgliches Transkript „heilbar“
Für GmbH-Geschäftsführer
- Der Jahresabschluss 2020 ist bis Ende 2021 offenzulegen
Für Personengesellschaften
- Optionsmodell zur Körperschaftsteuer: Bundesfinanzministerium veröffentlicht das Anwendungsschreiben
Für Arbeitgeber
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2022
- Minijobs ab 2022: Erhöhter Mindestlohn hat Auswirkungen auf maximale Stundenzahl
- Nachfolgeregelung: Schenkung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte muss kein Arbeitslohn sein
Für Arbeitnehmer
- Mahlzeitengestellung: Verpflegungspauschalen auch ohne erste Tätigkeitsstätte zu kürzen
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Übersicht: Steuerinformationen für Dezember 2021
Die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen mit jährlich 6 % ist verfassungswidrig. Für Verzinsungszeiträume ab 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Das Bundesfinanzministerium hat nun geregelt, wie die Finanzämter bis dahin verfahren werden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken unterliegen der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen fällt die Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims aber nicht darunter
- Mit Wirkung ab 2022 können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften erstmals zur Körperschaftsteuer optieren. Zu Anwendungsfragen der gesetzlichen Neuregelung gibt es nun ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
- Haben Unternehmer keinen Nachfolger in der Familie, ist die Suche unter den leitenden Mitarbeitern zumindest eine Option. Zu den steuerlichen Auswirkungen einer unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen auf leitende Angestellte hat nun das Finanzgericht Sachsen-Anhalt Stellung bezogen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2021.
Viel Spaß beim Lesen!