KARRIERE

Mandantenrundschreiben 02/2023

 

Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben Februar 2023

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in nahezu jeder Branche ist der demografische Wandel in der Arbeitswelt angekommen und der „Kampf um Talente“ spürbar. Dabei geht es einerseits um den Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt und andererseits um die eigene Mitarbeiterbindung. Beides verlangt eine sehr hohe Attraktivität des Arbeitsplatzes und Kreativität des Arbeitgebers.

Eine Lösung können dabei differenzierte Vergütungsmodelle, sogenannte Mitarbeitervergünstigungen, spielen, bei denen Mitarbeitende zusätzlich zu ihrem Gehalt weitere Zuwendungen und Vorteile erhalten. Das Angebot an Vergünstigungen reicht beispielsweise von Jobtickets und Tankgutscheinen über Gesundheits- und Sportangebote, Essensgutscheine und Sachbezugskarten bis hin zum Zuschuss zur Kinderbetreuung. Mit den Zusatzleistungen lässt sich die Mitarbeiterzufriedenheit steigern, und wer sich im Unternehmen wohlfühlt und Wertschätzung verspürt, ist weniger geneigt, sich nach einem neuen Arbeitgeber umzusehen.

Mitarbeitervergünstigungen können aus Arbeitnehmer- wie Arbeitgebersicht auch finanziell attraktiv sein: Ein wesentlicher Vorteil dieser Mitarbeiterangebote gegenüber klassischen Gehaltserhöhungen ist die bedingte Steuer- und Abgabenfreiheit. Der Gesetzgeber bietet in diesem Zusammenhang vielfältige (lohn-)steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, setzt jedoch auch eng gefasste Rahmenbedingungen zur Wahrung der Steuerfreiheit. Arbeitgeber werden daher mit hohen rechtlichen Anforderungen und Nachweispflichten konfrontiert.

Wollen Sie hierzu mehr erfahren und sich individuell zu diesem oder anderen Themen beraten lassen, wenden Sie sich bitte gerne jederzeit an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren Vorhaben unterstützen zu können.

Dr. André Fiebiger
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
Geschäftsführender Gesellschafter

Übersicht der Themen des Mandantenrundschreibens Januar 2023:

Für alle Steuerpflichtigen

  • Energetische Gebäudesanierung: Gasheizungen werden ab 2023 steuerlich nicht mehr gefördert
  • Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler: 200 EUR auf Antrag
  • Vereine zur Förderung der Freizeitgestaltung: Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen

Für Vermieter

  • Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine Mietimmobilie nach der ImmoWertV möglich

Für Unternehmer

  • Abzug von Bewirtungsaufwendungen: Neue Anforderungen seit 2023
  • Abzugsverbot von Schuldzinsen bei Überentnahmen: Auch Avalprovisionen gehören dazu
  • Neue Verwaltungsanweisung zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken
  • Neue Größenklassen als Anhaltspunkt für die Häufigkeit einer Betriebsprüfung

Für GmbH-Gesellschafter

  • Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

Für Arbeitgeber

  • Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 30.6.2023 verlängert

 

Übersicht: Steuerinformationen für Februar 2023

Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 EUR – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam von Bund und Ländern entwickelt wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gewisse Spielregeln eingehalten werden –
    diese haben sich seit 2023 verschärft. Denn verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion, werden weitere Anforderungen an den Bewirtungsbeleg gestellt.
  • Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren oft mit der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken und der Wahl
    eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs beschäftigt. Nun hat sich auch das Bundesfinanzministerium positioniert.
  • Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung per Verordnung um
    weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe Februar 2023.


zurück zur News-Übersicht