Unsere Bewertungs-Spezialisten: kompetent & erfahren
Wir haben langjährige Erfahrung in der praktischen Tätigkeit bei den verschiedensten Bewertungsanlässen – sei es bei Unternehmenskäufen- oder –verkäufen, der Unternehmensbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke oder der Ermittlung des Abfindungsanspruchs ausscheidender Gesellschafter. Die interdisziplinären Anforderungen, die sich bei Bewertungsanlässen stellen, haben wir im Blick und lassen diese nicht aus den Augen. Durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter Bewertungspraktikern und unser Engagement in der Vermittlung von Bewertungs-Wissen als Referenten bei Fortbildungsveranstaltungen bleiben wir immer auf dem aktuellsten Stand.
UNSERE MANDANTEN HABEN DIE UNTERSCHIEDLICHSTEN FRAGEN – UND BEI UNS EINEN ANSPRECHPARTNER, DER SIE IHNEN ALLE BEANTWORTET.
Prof. Dr. Georg Heni, Geschäftsführender Gesellschafter
Unser Anspruch: Qualität & Zuverlässigkeit
Die von uns ermittelten Ergebnisse bilden eine sichere Basis für Ihre Entscheidungsfindung, sind eine stichhaltige Argumentationshilfe in Ihren Verhandlungen oder dienen als sachgerechte Bemessungsgrundlagen in Ihren steuerlichen Verfahren. Bei jeder Unternehmensbewertung verbinden wir praktisches Erfahrungswissen mit den aktuellsten Erkenntnissen der Bewertungstheorie. So kommen wir zu nachvollziehbaren und belastbaren Ergebnissen. Wir haben hohe Qualitätsansprüche an uns selbst – darauf können Sie sich verlassen.
Unser Ziel: Die Vermittlung von Wert(e)vorstellungen
Da Bewertungen regelmäßig auf der Eintrittserwartung ungewisser zukünftiger Ereignisse beruhen, ist eine absolut objektive, punktgenaue Wertbestimmung nicht realistisch. Durch transparente Darstellung unserer Bewertungsmethoden und der zugrundeliegenden Parameter vermitteln wir Ihnen jedoch Sicherheit über die Grenzlinien von Bewertungsbandbreiten. Unsere Wertevorstellungen verbieten es uns, diese Grenzen zu überschreiten. Dafür sind von uns ermittelte Unternehmenswerte aber nachvollziehbar und belastbar – und damit für Sie verlässlich nutzbar.
Es gibt viele Gründe für den Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen.
In der Regel ist dies weder für den Käufer noch für den Verkäufer ein Routinevorgang. Eine zentrale Fragestellung dabei ist der angemessene WERT des Unternehmens.
Die zukünftigen Ertragserwartungen, die für den WERT des Unternehmens von Bedeutung sind, sollten sorgfältig auf ihre nachhaltige Übertragbarkeit untersucht werden. Auch eine Analyse hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Stolpersteine ist im Rahmen einer Unternehmensbewertung im Kauf- bzw. Verkaufsprozess unerlässlich.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung im Due-Diligence-Verfahren und im Preisfindungsprozess – egal ob auf der Käufer- oder der Verkäufer-Seite.
Unsere Leistungen:
Für verschiedene Sachverhalte zieht das Steuerrecht den Unternehmenswert bzw. den Wert von Unternehmensanteilen als Bemessungsgrundlage zur Steuererhebung heran.
Beispiele hierfür sind:
Das Steuerrecht hat diesbezüglich zum Teil spezielle sachverhaltsbezogene Bewertungsregelungen, die von den allgemeinen Bewertungsstandards abweichen.
Gerne führen wir für Sie Unternehmens- bzw. Anteilsbewertungen unter Berücksichtigung der entsprechend einschlägigen steuerlichen Regelungen und Rechtsprechung durch, analysieren und optimieren steuerliche Folgen und Erstellen Gutachten zur Vorlage bei der Finanzverwaltung.
Bestimmte Bewertungsanlässe ergeben sich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, wie z.B. in folgenden Fällen:
Wenn in die Rechte der Gesellschafter eingegriffen wird bzw. diese Rechte eine Änderung erfahren, haben die Gesellschafter oder deren Rechtsnachfolger einen Anspruch auf Abfindung. Das Grundgesetz und die gesellschaftsrechtlichen Normen sehen eine Abfindung zum Verkehrswert vor. In Gesellschaftsverträgen können hierzu abweichende Regelungen vereinbart werden. In Abfindungsfälle ist der Unternehmenswert als objektivierter Unternehmenswert zu ermitteln.
Gerne führen unsere Experten für Sie in Stuttgart oder München Unternehmens- bzw. An-teilsbewertungen unter Berücksichtigung der entsprechend einschlägigen Regelungen und Rechtsprechung deutschlandweit durch. Wir erstellen Gutachten für Gerichte und werden als Prüfer von Bewertungsgutachten bei gesetzlicher Prüfungspflicht tätig. Beraten können wir Sie im Vorfeld der Vereinbarung gesellschaftsvertraglicher Regelungen von Abfindungsfällen. Hier spielen neben der reinen Bewertungsfrage auch steuerliche Folgen eine Rolle.
Sowohl in der internationalen Rechnungslegung als auch in der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung sind für bestimmte Sachverhalte Werthaltigkeitstests für bilanzierte Vermögenswerte durchzuführen. Unsere Leistungen erstrecken sich von der Ermittlung und Implementierung sowie Überprüfung von Werthaltigkeitstests bis hin zur Kaufpreisallokation.
Eine Fairness Opinion ist die Stellungnahme eines Sachverständigen zur finanziellen Ange-messenheit einer Unternehmenstransaktion. Finanzielle Angemessenheit liegt dann vor, wenn der zu beurteilende Transaktionspreis innerhalb einer Bandbreite von kapitalwertorientiert ermittelten Werten und zum Vergleich herangezogenen Transaktionspreisen (Maßstabs-funktion) liegt. Fairness Opinions gewinnen wegen Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Management auf Grund der Verletzung von Sorgfaltspflichten an Bedeutung. Der IDW-Standard IDW S 8 „Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions“ legt Leitlinien für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer diesbezüglich fest. Eine Fairness Opinion, die gemäß IDW S 8 erstellt wird, kann als Nachweis der Erfüllung der Sorgfaltspflichten und damit zur Absicherung gegen Haftungsrisiken dienen.
Anlässe für eine Fairness Opinion:
Unsere Fairness Opinion nach IDW S 8 unterstützt Sie in folgenden Aspekten:
Die Witreu bringt für die Erstellung einer unabhängigen Fairness Opinion und die diesbezügliche Beratung, insbesondere zu einem Unternehmensverkauf oder -zukauf, eine breite Expertise und jahrelange Erfahrung mit.
Über die Jahre habe sich eine Vielzahl von Bewertungsmethoden durchgesetzt. Die Vielfalt der Methoden ist zum einen dadurch begründet, dass jede Methode unterschiedliche Ziele verfolgt, zum anderen unterscheiden sich die Methoden in ihrem Durchführungsaufwand. Jeder Bewertungsfall verlangt seine eigene fachgerechte Problemlösung. Unsere Experten ermitteln mit Ihnen die für Sie, Ihr Unternehmen und dem verfolgten Zweck passende Bewertungsmethode.
DANIEL FAUST
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Diplom-Betriebswirt
Certified Valuation Analyst (CVA)
+49 711 48931-0
E-MAIL SCHREIBENPROF. DR. GEORG HENI
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Diplom-Kaufmann
+49 711 48931-0
E-MAIL SCHREIBENPHILIPP KRAIS
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Diplom-Betriebswirt
Certified Valuation Analyst (CVA)
+49 711 48931-0
E-MAIL SCHREIBENSEMINARE
Erhalten Sie in kurzer Zeit einen Einblick in die spannende Materie der Unternehmensbewertung. In unserem Seminar-Bereich finden Sie die passenden Seminare.
MEHR LESEN