STEUERBERATUNG

Unser Ziel: Ihre Entlastung
Mit unseren Leistungen im Bereich der Steuerberatung verfolgen wir ein Ziel: Ihnen als verlässlicher Partner für sämtliche steuerliche Fragestellungen zur Seite zu stehen. Bei nahezu allen unternehmerischen Entscheidungen sind auch deren steuerlichen Konsequenzen zu beachten – und dafür haben Sie uns. Wir behalten für Sie den Überblick im Steuerbereich. Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

UNSERE MANDANTEN KÖNNEN SICH AUF IHRE ANSPRECHPARTNER VERLASSEN – TAG FÜR TAG UND JAHR FÜR JAHR.

Martin Lucas, Geschäftsführender Gesellschafter

Unser Anspruch: optimale Gestaltungsberatung
Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in der steuerlichen Gestaltungsberatung im gehobenen Mittelstand für Unternehmen und Unternehmer. Dies zahlt sich für Sie aus – in qualitativ hochwertigen, ganzheitlichen und steuerlich optimierten Lösungsansätzen für komplexe steuerliche Fragestellungen. Ein profundes fachliches Verständnis der steuerlichen Normen sowie ein Fokus auf aktuelle und geplante Steuerrechtsänderungen verstehen sich dabei von selbst.


Unser Experten-Team: interdisziplinär

Bei uns arbeiten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Hand in Hand. Durch diesen interdisziplinären Ansatz berücksichtigen wir bei unseren Leistungen im Steuerbereich immer auch die relevanten betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte. Nur so lassen sich die bestehenden Handlungs- und Gestaltungsspielräume optimal nutzen und steuerlicher Optimierungsbedarf frühzeitig erkennen.


Unsere Reichweite: global

Auch für steuerliche Fragestellungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten sind wir der richtige Ansprechpartner. In Zusammenarbeit mit den Partnern aus unserem AGN Verbund liefern wir Ihnen auch bei Ihren Auslandsengagements schnell und verlässlich individuelle Lösungsansätze. Wir sind stolz, gleich mehrere Experten im internationalen Steuerrecht zu unseren Mitarbeitern zählen zu können.

Das aktuelle Steuerrecht zu überblicken und bis in alle Details zu verstehen, ist eine große Herausforderung. Die WirtschaftsTreuhand bietet seit mehr als acht Jahrzehnten Steuerberatung für den Mittelstand in Stuttgart, München und deutschlandweit an. Wir beraten Sie gerne in sämtlichen Steuerfragen mit einem auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Leistungsangebot. Unser Team steht Ihnen hierfür als kompetenter Partner zur Seite. Fristen werden von uns zuverlässig eingehalten. Dabei arbeiten wir effizient und unkompliziert mit Ihnen zusammen. Sie haben bei uns stets einen festen Ansprechpartner, der mit Ihnen und Ihrer steuerlichen Situation vertraut ist und sich um alles kümmert.

Selbstverständlich vertreten wir Sie bei den Finanzbehörden und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt. Alle Fragen werden schnell geklärt, die Steuerbescheide sorgfältig geprüft. Dabei profitieren Sie von der großen Erfahrung und Proaktivität unserer Steuerberater im Umgang mit dem Finanzamt.

Bei der steuerlichen Gestaltungsberatung im Sinne einer Steuergestaltung zur Steueroptimierung beziehen unsere Experten alle relevanten Faktoren mit ein. In jedem Fall ist unser Haupt-Ziel eine Minimierung Ihrer Steuerlast zu erreichen.

ERFAHREN SIE MEHR

Nachfolgekonzepte sind so vielschichtig und individuell wie Sie als Unternehmer und Ihr Unternehmen. Eine weitsichtige und umfassende Nachfolgeberatung unter Berücksichtigung gesellschafts-, erb- und familienrechtlicher Besonderheiten sowie betriebswirtschaftlicher Überlegungen steht daher neben der optimalen Ausnutzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Mittelpunkt unseres interdisziplinären Beratungsansatzes.

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Mit der Globalisierung der Märkte werden auch Unternehmen immer internationaler. Investitionen im Ausland eröffnen neue Chancen, bergen aber auch große steuerliche Risiken. Wir bieten Ihnen auch im Bereich des internationalen Steuerrechts eine umfassende Beratung, die neben den steuerlichen Rahmenbedingungen alle Aspekte des Zivil-, Gesellschafts- und Handelsrechts umfasst.

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Kaum ein Beratungsbereich ist derart komplex und vielschichtig wie die Unterstützung im Rahmen von Unternehmenstransaktionen.

Unser interdisziplinäres Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten steht Ihnen bei anstehenden Unternehmenskäufen und Transaktionen in Stuttgart, München und deutschlandweit beratend zur Seite. Unser Ziel ist es, wesentliche Risiken in allen Bereichen frühzeitig zu erkennen und – insbesondere durch vertragliche Gestaltungen – zu reduzieren.


Unsere Leistungen aus dem Bereich Transaktionsberatung im Überblick:

  • Koordination aller am Prozess beteiligten Parteien
  • Durchführung von Tax, Legal, Financial und IT Due Diligence Untersuchungen
  • Steueroptimierte Gestaltung der Transaktion
  • Rechtliche Beratung von der Vertraulichkeitserklärung/LoI bis zum Closing
  • Bewertungsfragen
  • Unterstützung bei Finanzierungsfragen

Die umsatzsteuerlichen Vorschriften ändern sich laufend. Die Dokumentations- und Nach-weispflichten werden, vor allem bei Umsätzen mit Auslandsbezug, von der Finanzverwaltung ständig erhöht. Das Ganze wird für Unternehmen zusehends unübersichtlicher. Nicht selten drohen bei Betriebsprüfungen hohe Nachzahlungen. Fragen im internationalen Kontext, klären wir als AGN-Mitglied und einem großen internationalen Netzwerk für Sie, schnell und pragmatisch

Vermeiden Sie unnötige Umsatzsteuerrisiken. Lassen Sie sich von uns zu aktuellen Vorschriften und Regelungen beraten. Wir behalten für Sie den Überblick.


Unserer Leistungen im Bereich Umsatzsteuer Beratung:

  • Erstellung von Merkblättern und Checklisten wie Rechnungsanforderungen, Nachweispflichten bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen etc.
  • Analyse von umsatzsteuerlichen Auswirkungen betrieblicher Vorgänge und deren Beurteilung
  • Beratung und Unterstützung zur Einhaltung umsatzsteuerlichen Nachweis- und Meldepflichten
  • Angebot maßgeschneiderter Mitarbeiter-Seminare im Bereich Umsatzsteuer (bspw. aus den Bereichen Vertrieb, Einkauf, Rechnungswesen)
  • Prüfung unternehmensinterner Prozesse mit umsatzsteuerlichem Bezug
  • Durchführung von Tax Reviews mit Schwerpunkt Umsatzsteuer
  • Betreuung von Sonderprüfungen im Bereich Umsatzsteuer
  • Unterstützung bei Einspruchs- und Klageverfahren mit umsatzsteuerlichem Bezug
  • Begleitung von grenzüberschreitenden Umsatzsteuerfällen und Koordination von um-satzsteuerlichen Registrierungen in anderen EU-Staaten

Mit mehr als 600.000 Vereinen gilt Deutschland zu Recht als „Vereins-Land“: Fast jeder zweite Bundesbürger nimmt als Mitglied in einem Verein an der Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders teil. Die Besteuerung der häufig als gemeinnützige Vereinigungen organisierten Vereine, Verbände oder Stiftungen führt in der Praxis allerdings häufig zu besonderen Fragestellungen: Was muss bei der Satzung beachtet werden? Wann ist ein Verein steuerbefreit? Was ist der Unterschied zu einer Stiftung? Was muss bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen beachtet werden? Welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten?

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Bilanzierung und Besteuerung von Vereinen und Stiftungen können wir Sie bei diesen und weiteren Fragestellungen optimal unterstützen. Neben der laufenden steuerlichen und bilanziellen Beratung und Betreuung unterstützen wir Sie auch gerne im Bereich der Prüfung von Stiftungen und Vereinen sowie auch mit sämtlichen damit zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen.

Bei unserer eingehenden Beratung achten wir besonders auf die strengen gesetzlichen Auflagen zur Sicherung der Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung. Zugleich berücksichtigen wir, dass die satzungsmäßigen Ziele gewahrt bleiben, die das Wesen des Vereins oder der Stiftung ausmachen.

Vor Erwerb eines Unternehmens ist es von zentraler Bedeutung, dieses eingehend zu prüfen, um später keine Überraschungen zu erleben und um eventuelle Risiken vertraglich abzusichern. Im Rahmen unserer Beratung bieten wir Ihnen verschiedene Due Diligence Untersuchungen an und können auf Wunsch auch die Organisation des gesamten Due Diligence-Prozesses übernehmen.

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Die Komplexität der steuerlichen Vorschriften und Pflichten haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die professionelle Einführung eines ganzheitlichen Tax Compliance Management-Systems kann bei entsprechender Ausrichtung nicht nur die Haftungsrisiken im Ernstfall deutlich reduzieren, sondern einen mehrfachen Nutzen generieren. Wir begleiten Sie bei der Implementierung Ihres individuellen Tax-CMS ganzheitlich und strukturiert.

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Die Ankündigung einer Betriebsprüfung durch die Finanzbehörde löst bei den meisten Unternehmen ein ungutes Gefühl aus. Durch die Einführung der digitalen Betriebsprüfung (BP) wird dieses Gefühl teilweise noch verstärkt. Was früher stichprobenartig überprüft wurde, wird heute mittels Prüfungssoftware umfangreich analysiert. Der Anspruch dieser Prüfung ist ungleich höher, als es zu analogen Zeiten der Fall war.

Wir simulieren für Sie diese digitalen Betriebsprüfungen im Vorfeld und decken so mögliche Risiken auf, die wir im Anschluss gemeinsam mit Ihnen besprechen und beheben. Die Experten der WirtschafstTreuhand arbeiten dabei mit der gleichen Datenanalysesoftware (IDEA), die auch bei den Finanzbehörden zum Einsatz kommt. So nehmen wir Ihnen jedes negative Gefühl hinsichtlich einer anstehenden (digitalen) Betriebsprüfung und bieten Ihnen eine solide Grundlage die voraussichtlichen Ergebnisse der Betriebsprüfung vorab einzuschätzen um ggf. noch korrigierend eingreifen zu können. So sind Sie bestens für zukünftige unternehmerische Entscheidungen vorbereitet.

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ÄNDERUNGEN BewG DURCH JStG 2022

Der Gesetzgeber plant mit dem Jahressteuergesetz 2022 auch Änderungen im Bewertungsgesetz, die sich auf die Bewertung von Immobilien in Erbschafts- und Schenkungsfällen auswirken werden. Lesen Sie in unserem Informationsschreiben, worauf Sie sich einstellen sollten und welche Änderungen künftig welche Konsequenzen erwarten lassen.

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INFLATIONSPRÄMIE UND MINDESTLOHN

Die vom Bundesrat kürzlich beschlossene Inflationsausgleichsprämie und der Mindestlohn sind derzeit in aller Munde. In unserem Informationsschreiben können Sie u. a. nachlesen, unter welchen Voraussetzungen die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie möglich ist und welche Auswirkungen die Erhöhung des Mindestlohns auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen hat.

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Unsere Infoschreiben

In unseren Informationsschreiben berichten wir regelmäßig über aktuelle Steuerthemen. Neben oben genannten Themen z. B. auch über Bewirtungskosten sowie die Pauschalierung nach § 37b EStG.

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Stellenangebote

Unsere Stellenangebote im Bereich Steuerberatung

Wir bieten qualifizierten Steuerberatern (m/w/d) hervorragende Karrierechancen bis hin zur Partnerschaft an einem mit modernen Medien ausgestatteten Arbeitsplatz.

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