KARRIERE

Restrukturierungs-, Sanierungs- und Insolvenznahe Beratung

Neben dem betriebswirtschaftlichen Know-how zur Bewältigung einer Krise eines Unternehmens ergeben sich z. B. rechtliche Fragestellungen aus dem Insolvenzrecht. Aufgrund der weitreichenden und schwerwiegenden Folgen bei Verstößen gegen gesetzliche Regelungen sind die Anforderungen an Unternehmer in der Krise sehr hoch. Insbesondere der professionelle Umgang mit Kreditinstituten oder Warenkreditversicherern stellt eine große Herausforderung dar.

Unser Lösungsansatz
Unsere Experten beraten Sie im Rahmen eines interdisziplinären Beratungsansatzes hinsichtlich aller Fragestellungen vollumfänglich aus einer Hand.

Dies beginnt bereits bei der Feststellung der Krisenursachen und des Krisenstadiums, aber auch bei den rechtlichen Pflichten wie z.B. der Prüfung von Insolvenzeröffnungstatbeständen. Die Prüfung von Insolvenzeröffnungstatbeständen gemäß IDW Standard 11 (IDW S11) ist insbesondere aus haftungsrechtlichen Gründen für gesetzliche Vertreter von größter Bedeutung. Gehen Sie hierbei auf Nummer sicher und lassen Sie sich von unseren Experten in Stuttgart oder München beraten.

Im Rahmen der Aufstellung von Jahresabschlüssen bzw. im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung ist es erforderlich, dass die gesetzlichen Vertreter die Bewertung nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern) beurteilen. Im Rahmen einer Krise muss hierzu eine explizite Fortführungsprognose durch die gesetzlichen Vertreter erstellt werden.

Kreditgeber fordern in der Krise auch aus rechtlichen Gründen im Rahmen von Kreditentscheidungen über die Prolongation oder Neukrediten ein Sanierungskonzept gemäß IDW Standard 6 (IDW S6). Bei der Erstellung oder Beurteilung von solchen Sanierungsgutachten unterstützen wir Sie gerne mit unseren Sanierungsexperten.

Sofern eine Insolvenz kurz bevorsteht bzw. sich nicht mehr vermeiden lässt, bestehen seit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Handlungsmöglichkeiten, um eine Insolvenz für das Unternehmen erfolgreich zu gestalten. Als Stichworte hierzu seien die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren genannt.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens wird eine Bescheinigung gemäß §270b InsO benötigt, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Solche Bescheinigungen erstellen unsere Experten gemäß IDW Standard 9 (IDW S9).

Sofern ein Unternehmen in der Insolvenz aufrechterhalten werden soll wird ein Insolvenzplan benötigt, den unsere Experten gemäß dem IDW Standard 2 (IDW S2) erstellen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Restrukturierungs- & Turnaround-Beratung
  • Insolvenznahe Beratung und vorinsolvenzliche Gestaltungsberatung
  • Beurteilung von Insolvenzeröffnungsgründen gem. IDW S11
  • Bescheinigungen nach §270b InsO gem. IDW S9
  • Sanierungsgutachten gemäß IDW S6
  • Unterstützung bei der Erstellung von Insolvenzplänen gem. IDW S2

 

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