Digitalisierung von Lohn und Finanzbuchhaltung ab 2027: Umstellung auf DATEV Unternehmen online und digitale Personalakte
Zum 1. Januar 2027 stellt die WirtschaftsTreuhand die Zusammenarbeit mit ihren Mandantinnen und Mandanten in den Bereichen Lohn und Finanzbuchhaltung konsequent auf digitale Prozesse um. Betroffen sind insbesondere die digitale Personalakte, die Bereitstellung von Lohn- und Gehaltsunterlagen über DATEV Personal sowie die digitale Verarbeitung von Belegen und Kontoumsätzen über DATEV Unternehmen online.
Im Lohnbereich werden Personalunterlagen künftig zentral über DATEV Personal bereitgestellt und verwaltet. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung von Lohn- und Gehaltsauswertungen ausschließlich auf digitalem Weg.
Auch in der Finanzbuchhaltung stehen weitere Digitalisierungsschritte an. Unternehmen sollten sicherstellen, dass Belege und Kontoumsätze digital verarbeitet und bereitgestellt werden können. Die Nutzung von DATEV Unternehmen online ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit, eine revisionssichere Archivierung sowie den ortsunabhängigen Zugriff auf wichtige Unternehmensdaten und Auswertungen.
Die zunehmende Verbreitung der E‑Rechnung ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Finanzbuchhaltung. Da die gesetzlichen Übergangsfristen stufenweise auslaufen, sollten Unternehmen ihre Rechnungsprozesse frühzeitig an die Anforderungen der E‑Rechnung anpassen. Ausführliche Informationen zu Fristen, Pflichten und Handlungsbedarf finden Sie in unserem Beitrag E‑Rechnung im B2B-Bereich: Fristen, Pflichten und Umsetzung.
In unserem neuesten Sonderrundschreiben zur digitalen Zusammenarbeit ab 2027 erfahren Sie, welche Änderungen auf Ihr Unternehmen zukommen, welche Vorbereitungen jetzt sinnvoll sind und wie wir Sie bei der Umstellung auf digitale Prozesse unterstützen.
Hier gelangen Sie zum Sonderrundschreiben „Digitale Zusammenarbeit ab 2027“.
Falls Sie Fragen oder Interesse an einer Beratung haben, können Sie unsere Experten gerne jederzeit kontaktieren.