Mandantenrundschreiben 10/2025
Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben Oktober 2025
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
der Herbst ist da und mit ihm nicht nur fallende Blätter, sondern auch eine Reihe aktueller steuerlicher Änderungen, die wir in dieser Ausgabe unseres Mandantenrundschreibens für Sie zusammengetragen haben.
Die geplanten Änderungen bei Grundstücken betreffen mehrere Aspekte:
Zum einen sollen sich ab 2026 die Regeln für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, die Kaufpreisaufteilung und Nutzungsdauer ändern. Sollte der Referentenentwurf in der derzeitigen Fassung kommen, müssen sich Eigentümer auf Standardisierung und weniger Flexibilität einstellen.
Zum anderen zielt die Baugesetzbuch (BauGB)-Novelle darauf ab, den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Ein zentraler Punkt der BauGBNovelle ist der BauTurbo (§ 246e BauGB). Die tatsächliche Beschleunigung hängt maßgeblich von der Kooperationsbereitschaft und Zustimmung der Gemeinden ab. Zudem bleibt das Spannungsfeld zwischen der Beschleunigung des Neubaus und der gleichzeitigen Stärkung des Mieterschutzes bestehen. Ob die „Brechstange im Baurecht“, wie sie von Bundesbauministerin Verena Hubertz genannt wurde, die erhoffte Wirkung entfaltet, wird die Praxis zeigen.
Ferner müssen Änderungen auf Grundstücken im Jahr 2025 dem Finanzamt bis 31. März 2026 gemeldet werden, insbesondere wenn sich die Nutzung oder die Eigentumsverhältnisse ändern.
Und nicht vergessen: In der Nacht vom 25. auf den 26. Oktober werden die Uhren zurückgestellt.
Kristina Beer
Gesellschafterin | Steuerberaterin | Diplom-Kauffrau