Mandantenrundschreiben 08/2025
Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben August 2025
Liebe Leserinnen und Leser,
zum 1. Juli 2025 ist eine steuerliche Maßnahme in Kraft getreten, die Unternehmen neue Gestaltungsspielräume eröffnet: die befristete Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Mit einem Abschreibungssatz von 30 % im ersten Jahr zielt der sogenannte „Investitions-Booster“ darauf ab, Investitionen zu beschleunigen und die Liquidität im Jahr der Anschaffung deutlich zu entlasten.
Die Regelung gilt für Anschaffungen und Herstellungsmaßnahmen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erfolgen. Sie ergänzt bestehende AfA-Möglichkeiten und betrifft insbesondere Maschinen, Fahrzeuge und technische Anlagen – nicht jedoch Immobilien. Für viele Betriebe bietet sich damit die Gelegenheit, geplante Investitionen vorzuziehen oder gezielt zu strukturieren.
Der Nutzen ist klar: Die höhere Anfangsabschreibung führt zu einer zeitnahen steuerlichen Entlastung. Gleichzeitig ist der Zeitraum begrenzt – Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Maßnahmen sinnvoll umsetzbar sind und wie sich die neue Regelung mit bestehenden Investitionsplanungen kombinieren lässt.
Als Kanzlei unterstützen wir Sie dabei, Investitionen steuerlich optimal zu gestalten, Förderzeiträume auszuschöpfen und Chancen gezielt zu nutzen.
Sprechen Sie uns gern an – wir beraten Sie individuell zur Anwendung in Ihrem Unternehmen.
Jasmin Weckerle
Steuerberaterin | Bachelor of Science | Gesellschafterin