Mandantenrundschreiben 09/2025
Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben September 2025
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
in dieser Ausgabe unseres Rundschreibens informieren wir Sie über aktuelle steuerliche Entwicklungen, die für Privatpersonen und Unternehmen von Bedeutung sind.
So bringt eine neue Dienstanweisung zum Kindergeld Änderungen bei der Anspruchsprüfung und Nachweisführung mit sich. Zudem wurde klargestellt, dass Steuerbescheide auch dann geändert werden können, wenn sie auf elektronisch übermittelten Daten beruhen. Weniger erfreulich ist die Entscheidung, dass vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.
Für Arbeitnehmer kann es von Interesse sein, dass eine Ferienwohnung unter bestimmten Umständen als erste Tätigkeitsstätte eingestuft wird, wodurch sich der Werbungskostenabzug verändert. Im Bereich der Umsatzsteuer erfolgt die Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer- Identifikationsnummer künftig nur noch elektronisch.
Darüber hinaus wurden die GoBD angepasst, wodurch sich neue Anforderungen an die digitale Buchführung ergeben. Auch die Steuerfahndung passt sich an: In NRW und Hamburg geraten zunehmend Influencer ins Visier gezielter Ermittlungen. Für Arbeitgeber ist außerdem wichtig zu wissen, dass der gesetzliche Mindestlohn in den Jahren 2026 und 2027 erneut steigen soll.
Schließlich hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Kostenbeteiligung im Ein-Personen-Haushalt keine Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung darstellt.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Übersicht wertvolle Impulse für Ihre steuerliche Praxis zu geben.
Daniel Faust
Geschäftsführender Gesellschafter | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater