KARRIERE

Mandantenrundschreiben 07/2025

 

Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben Juli 2025

Liebe Leserinnen und Leser,

der Bundestag hat am 26. Juni 2025 den Investitions-Booster beschlossen. Die Zustimmung im Bundesrat bleibt abzuwarten. In unserem Rundschreiben haben wir wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs für Sie zusammengestellt.

Im Rahmen der Digitalisierung der Steuerverwaltung erhalten wirtschaftlich tätige Personen Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr). Bei wirtschaftlich Tätigen, die bis zum 30. November 2024 eine USt-IdNr. erhalten haben, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der W-IdNr., da die USt-IdNr. ab dem 3. Dezember 2024 als W-IdNr. übernommen wurde und um die Unterscheidungsmerkmale in Form von fünfstelligen Suffixen („- 00001“) ergänzt wird. Allen anderen wird diese elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto oder den für das Besteuerungsverfahren Bevollmächtigten übermittelt. Die vollständige Einführung soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Eine Pflicht zur Angabe im Geschäftsverkehr besteht noch nicht. Dennoch ist es ratsam, die Nummer frühzeitig in Rechnungen, Formularen und der Buchhaltung zu integrieren. Die W-IdNr. fungiert zudem als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer (beWiNr.), die im Unternehmensbasisdatenregister veröffentlicht wird.

Seit dem 1.1.2020 ist ein gültige ausländische USt-IdNr. u. a. Voraussetzung dafür, dass eine Lieferung ins Gemeinschaftsgebiet umsatzsteuerfrei erfolgen kann. Dafür ist deren Gültigkeit im Rahmen des qualifizierten Bestätigungsverfahrens vor der Lieferung nachzuweisen. Bisher konnte das qualifizierte Bestätigungsverfahren schriftlich erfolgen, dies ist nun ab dem 20.7.2025 nur noch online bzw. mittels Schnittstelle Mehrfachabfragen möglich.

Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden.

Corinna Reimold
Steuerberaterin | Diplom-Betriebswirtin | Fachberaterin für internationales Steuerrecht

 

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