Einrichtung einer internen Meldestelle: Das gilt es zu beachten
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von Hinweisgebern und den Schutz von Personen, die in einem Hinweis genannt oder beschuldigt werden.
Seit dem 17. Dezember 2023 gilt die Umsetzung des HinSchG auch für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden. Dabei spielt die Einrichtung einer unternehmensinternen Meldestelle sowie entsprechender Meldekanäle zur Entgegennahme von Hinweisen eine zentrale Rolle. Zudem müssen Unternehmen eine oder mehrere Personen benennen, die als Sachbearbeiter (sogenannte Case Manager) die Meldungen entgegennehmen, prüfen und bearbeiten.