In unseren „Corona-News #1“ und „Corona-News #5“ sind wir auf Fragen der Bilanzierung und Bewertung zum 31.12.2019 sowie auf Fragen der Auswirkungen des Coronavirus auf die Erstellung des Lageberichts 2019 eingegangen. In der Corona-News #6 gehen unsere Experten nun der Frage nach, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Berichterstattung im (Konzern-) Anhang 2019 ergeben.
In diesem Zusammenhang stellt sich im Rahmen der Erstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse 2019 die Frage, ob es sich bei der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus bzw. bei den in den einzelnen Ländern getroffenen Schutzmaßnahmen und deren wirtschaftliche Auswirkungen um einen Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag handelt. In Bezug auf die Einordnung als wertbegründendes Ereignis nach dem Bilanzstichtag verweisen wir auf unseren „Corona-News # 1“.
Bei der Einstufung eines Ereignisses als „berichtspflichtigen Vorgang von besonderer Bedeutung“ ist Folgendes zu beachten:
– Ist der Vorgang geeignet, das tatsächliche Bild, welches der Jahresabschluss zum 31.12.2019 vermittelt, zu beeinflussen?
– Würde die Entwicklung nach dem 31.12.2019 ohne die Berichterstattung über diesen Vorgang wesentlich anders beurteilt?
Soweit beide Fragen zu bejahen sind, besteht eine Berichterstattungspflicht im sog. Nachtragsbericht des (Konzern-) Anhangs gem. §§ 285 Nr. 33, 314 Abs.1 Nr. 25 HGB. Dabei ist über die Art des Ereignisses und über dessen finanzielle Auswirkungen zu berichten. Die Angabe der finanziellen Auswirkungen erfordert dabei keine Quantifizierung sondern lediglich verbale Angaben zu den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte gerne jederzeit an unsere Experten Carsten Ernst, Philipp Krais und Peter Richter unter den folgenden Kontaktdaten:

CARSTEN ERNST
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Diplom-Kaufmann
+49 711 48931-519
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PHILIPP KRAIS
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Diplom-Betriebswirt Certified Valuation Analyst (CVA)
+49 711 48931-516
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PETER RICHTER
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Diplom-Ökonom
+49 711 48931-420
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Abschließender Hinweis:
Eine vollständige Darstellung potenzieller Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus ist weder möglich noch in diesem Format beabsichtigt.