08. November 2018: Die Elektromobilität befindet sich weiter im Aufschwung. Die aus dieser Technologie resultierenden Vorteile für Unternehmen sollten nicht vernachlässigt werden. Dieser Beitrag geht auf die steuerlichen Erleichterungen und möglichen staatlichen Zuschüsse ein und zeigt zudem imagewirksame Möglichkeiten für Unternehmen auf. Von Carsten Ernst.
Deutliche Reduzierung des geldwerten Vorteils
Die große Koalition plant auch weiterhin die konsequente Begünstigung von Firmenwagen mit Elektroantrieb in steuerlicher Hinsicht. Vorgesehen ist die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der pauschalen Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung eines Firmenwagens. Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden, sind dementsprechend nur mit 1% vom halbierten Bruttolistenpreis für die Privatnutzung zu versteuern. Analog dazu fallen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nur 0,03 % auf den halbierten Bruttolistenpreis und Kilometer an
Die Gesetzesänderung bringt noch einen weiteren Vorteil mit sich: Durch die stark vergünstigte pauschale Versteuerung lohnt es sich von nun an oft nicht mehr, das – zeitlich meist aufwendigere – Fahrtenbuch zu pflegen.
Durch Verfügbarkeit die Aufmerksamkeit erhöhen
Die voraussichtliche Zunahme der Elektro- und Hybrid-Firmenfahrzeuge auf Grund der geplanten steuerlichen Förderung macht einen Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur unabdingbar.
Arbeitnehmer, die ihren privaten PKW kostenlos oder verbilligt aufladen können, erhalten diese Leistung steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass sich die Ladesäule auf dem Betriebsgelände befindet. Attraktiv wird es für Unternehmen zudem, wenn sie die Ladesäulen auch der Öffentlichk08eit zugänglich machen. In diesem Fall kommen zusätzlich Förderungen bzw. Zuschüsse in Betracht.